Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel dienen dazu, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Der Anspruch auf Hilfs- und Pflegehilfsmittel umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie Schulungen zu deren Nutzung und Anwendung.

Hilfsmittel sind zum Beispiel Sehhilfen, Hörhilfen, Mittel oder technische Produkte, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (z.B. Spritzen oder Inhalationsgeräte).

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege (in erster Linie Entlastung der Pflegeperson) oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Pflegehilfsmittel sind z.B. ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem, Lagerungsmaterial, das zum Verbrauch bestimmt ist oder auch Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.

Holen Sie sich fachliche Beratung zu technischen Hilfsmitteln, um den Pflegebedürftigen vor gefährlichen Situationen im Alltag zu schützen, wie zum Beispiel Sicherungen, die Elektroherde automatisch bei Überhitzung abschalten. Fragen Sie nach, bis zu welcher Obergrenze eine Kostenübernahme erfolgt.

Wohnumfeld- Verbesserung:

Auf Antrag bei der Pflegekasse gibt es Zuschüsse für bauliche Veränderungen, um die Pflege zu erleichtern und ein selbständiges Leben zu Hause zu ermöglichen (z.B. barrierefreie Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift, Rampe). Der Zuschuss beträgt maximal 4000 € pro pflegebedürftiger Person und muss vor (!) Beauftragung eines Umbaus beantragt werden.  

 

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Angebote

Sanitätshaus BON REHA

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